Haus des Sehens in Landau

Bekomme ich auch Ü 18 von meiner Krankenkasse noch einen Zuschuss zu meiner Brille/ Kontaktlinsen?

Bekommeich auch Ü 18  von meiner gesetzlichen Krankenkasse noch einen Zuschuss zu meinerBrille/ Kontaktlinsen?

Das ganze Thema ist etwas komplex. Gerne beraten wir euch daher natürlich persönlich vor Ort. Damit ihr aber schon einmal eine Übersicht bekommt, fassen wir das Wichtigste hier zusammen:

Das gilt bei der Brille

Bei einer Sehschwäche (egal ob Kurz- oder Weitsichtigkeit) ab 6,0dpt oder bei einer Hornhautverkrümmung ab 4,0dpt bekommt ihr von eurer Krankenkasse einen Zuschuss für eure Brille. Die Höhe des Zuschusses hängt dabei von der letztendlichen Stärke ab, startet aber bei knapp 20€ pro Glas. Dies gilt für Einstärkengläser (z.B. eine reine Fernbrille).

Benötigt ihr Mehrstärkengläser (Gleitsicht- oder Multifokalgläser) erhöhen sich die Zuschüsse natürlich und man kann mit knapp 100€ pro Glasr echnen.

In beiden Fällen gilt, je höher die Sehstärke, desto höher ist dabei der gewährte Krankenkassenzuschuss. Kommen Besonderheiten wir eine prismatische Korrektur, spezielle Lichtschutzgläser oder Ähnliches dazu, werden diese besonders berücksichtigt.

Das gilt bei Kontaktlinsen

Bei Kontaktlinsen gibt es Zuschüsse ab einer Sehschwäche von 8,0 dpt und bei einer Hornhautverkrümmung 3 dpt. Liegt die Hornhautverkrümmung dabei bei in folgenden Achslagen, gibt es schon ab 2,0dpt einen Zuschuss: Achslage 45 Grad +/-30 Grad, bzw. 135 Grad +/- 30 Grad. Zudem bezuschusst eure Krankenkasse außerdem unterschiedliche Besonderheiten, bei denen ihr mit Linsen im Vergleich zur Brille ein besseres Sehergebnis erreichen könnt. Darunter fallen z.B. ein Stärkenunterschied beider Augen ab 2,0dpt oder auch verschiedene Hornhautauffälligkeiten. Bei unterschiedlichen Hornhauterkrankungen werden die Kosten der Kontaktlinsen häufig sogar komplett übernommen.

Generell wird natürlich in formstabile und weiche Kontaktlinsen unterschieden. Dabei kann es tricky werden... Weiche Kontaktlinsen werden bei bestimmten Stärken nur dann bezuschusst, wenn nachgewiesen werden kann, dass formstabile Kontaktlinsen für eure Augen unverträglich sind.

Wie schon oben angedroht ist das alles recht kompliziert und wir erklären euch euren individuellen Fall gerne persönlich.

Was muss ich also beachten?


Alles oben Genannte gilt natürlich nur dann, wenn ein Augenarzt es verordnet. Das heißt, ihr solltet eine Sehhilfenverordnung („Rezept“) mit der entsprechenden Indikation vom Augenarzt mitbringen -  um den Rest kümmern wir uns dann für euch! Wir rechnen alles mit eurer Krankenkasse ab und reduzieren euren Rechnungsbetrag entsprechend.

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